Pflege & Betreuung zu Hause in Oranienburg und Umgebung – Leistungen der Pflegeversicherung
Das steht Ihnen bei der häuslichen Pflege zu.
Werden Sie oder ein Angehöriger zu Hause gepflegt, stehen Ihnen die vielfältigen Leistungen der Pflegeversicherung zu – vorausgesetzt, Sie sind pflegebedürftig und waren in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre pflegeversichert (Wartezeit).
Pflege/Betreuung zu Hause – Ihre Rechte
Entscheiden Sie sich für die häusliche Pflege, haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen der Pflegeversicherung:
Pflegegeld
Liegt mindestens der Pflegegrad 2 vor, können Sie das sogenannte Pflegegeld beantragen. Dieses ist als finanzielle Zuwendung für die pflegenden Personen gedacht. Für den Bezug von Pflegegeld ist eine regelmäßige Pflegeberatung erforderlich. So sollen die Pflegenden fachlich beraten werden.
Sachleistungen
Alternativ zum Pflegegeld können Sie die Leistungen eines Pflegedienstes für die Betreuung zu Hause als Sachleistung in Anspruch nehmen.
Umwandlungsanspruch
Sollten die Kosten für die häusliche Pflege das von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellte Budget unterschreiten, können bis zu 40 Prozent des Höchstanspruches für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Entlastungsbetrag
Werden Sie zu Hause betreut, steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro zu. Mit diesem Geld soll sowohl die Pflegeperson entlastet als auch der Alltag der zu pflegenden Person verbessert werden.
Möglich ist die Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen. Das bedeutet, dass die häusliche Pflege sowohl durch einen Angehörigen als auch einen Pflegedienst erfolgt.
Fällt der pflegende Angehörige wegen Urlaub oder Krankheit aus, haben Sie im Jahr bis zu sechs Wochen, oder Stundenweise Anspruch auf Verhinderungspflege, die unser Pflegedienst gerne übernimmt.
Tages- und Nachtpflege
Falls erforderlich, haben Sie einen Anspruch auf eine teilstationäre Versorgung in einer Einrichtung für die Tages- und Nachtpflege. Gründe können unter anderem die teilweise Entlastung der pflegenden Angehörigen aufgrund beruflicher Verpflichtungen sein.
Mittel zur barrierefreien Gestaltung des Wohnraumes
Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für den barrierefreien Umbau der Wohnung.
Absicherung der Pflegeperson
Ist die Pflegeperson mindestens zehn Stunden an maximal zwei Tagen in der Woche pflegerisch tätig, ist diese durch die Pflegeversicherung sozial abgesichert.
Haben Sie Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung? Wir beraten Sie gerne.
Bei uns ist die Betreuung zu Hause in professionellen Händen.